24.11.2021

24.11.21 | 2G-Regelung in Nachsorge, Prävention und RehaSport

Sehr geehrte Damen und Herren,

aufgrund der behördlichen Anordnung im Umgang mit dem Corona-Virus, dürfen wir das Leistungsangebot der Nachsorge, der Prävention (Kurse, Selbstzahlerangebote) und des RehaSports (über den VGR Münster e.V.) ab dem 24. November 2021 nur noch für immunisierte Personen (vollständig geimpft oder genesen) anbieten (vgl. CoronaSchVO § 4 Absatz 2 vom 24.11.2021).

Bitte beachten Sie, dass Sie zu jedem Termin in unserem Hause den Immunisierungsnachweis (gerne als CovPassCheck-App) sowie ein amtliches Ausweisdokument mit sich führen.

Bleiben Sie gesund!