16.07.2021

16.07.21 | Testpflicht für Reiserückkehrer

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir reagieren auf die zunehmende Ausbreitung des neuartigen Corona-Virus, insbesondere der Delta-Variante, und aktuell vermehrte Reiseaktivitäten.

Im Rahmen der Infektionsprophylaxe möchten wir Sie über Folgendes informieren:

Alle Reiserückkehrer müssen ab dem 19.07.2021 bis zum fünften Tag nach Rückkehr aus dem Ausland vor jeder Inanspruchnahme einer Leistung (Heilmittel, Rehasport, Prävention, Nachsorge, Rehabilitation etc.) einen negativen Schnelltest vorweisen. Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Dies gilt unabhängig vom Immunstatus (genesen oder geimpft).

Bei Zuwiderhandlung müssen wir ein Hausverbot aussprechen.