01.03.2023

01.03. | Coronaschutz-Verordnung ausgelaufen

Sehr geehrte Patientinnen und Patienten,

am 28.02.2023 ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW ausgelaufen. Daraus ergeben sich die folgenden Auswirkungen auf Ihre Therapien in unserem Hause:

Tragen von Masken
Die Pflicht zum Tragen von Masken entfällt für alle Rehabilitanden, Teilnehmer an den Präventions- und Nachsorgemaßnahmen (RV-Fit, IRENA, T-RENA, PsyRena, etc.), RehaSport-Teilnehmer, Patienten, die aufgrund einer Heilmittelverordnung im ZaR behandelt werden, sowie für die Mitarbeiter. Das freiwillige Tragen einer Maske ist natürlich allen gestattet.

Testpflicht
Für Rehabilitanden und weitere Kunden/Klienten etc. besteht keine Testpflicht mehr.

Sonderregelung MVZ (Praxis Dr. Schöler)
Im MVZ besteht aufgrund der Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes für Patienten weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske.