Entscheiden Sie sich für das Plus bei der ambulanten Rehabilitation.

Insbesondere nach einem längeren Krankenhausaufenthalt freut sich jeder Mensch auf zuhause. Das ZaR Münster bietet Ihnen die wissenschaftlich belegten Vorteile, eine medizinische Rehabilitation ambulant durchzuführen: Aus dem gewohnten häuslichen und familiären Umfeld heraus können Sie unsere umfangreichen und problemorientierten Behandlungen in Anspruch nehmen, nahe stehende Personen können in den Heilverlauf eingebunden werden. Das ZaR ist komplett behindertenfreundlich eingerichtet, so dass Sie sich barrierefrei bei uns bewegen können. Täglich werden Ihnen ein Mittagessen sowie Getränke in unserem Hause bereitgestellt. Außerdem haben Sie die Möglichkeit, zwischen den Behandlungen während der Erholungsphase den Ruheraum und unsere Gartenanlage zu nutzen.

Experten-Netzwerk

Komplexe Probleme erfordern differenzierte Lösungen. Deswegen arbeiten wir in einem interdisziplinären und erfahrenen Experten-Team. Die Einbettung sämtlicher Tätigkeiten in ein regionales Netzwerk leistungsstarker Partner im Gesundheitswesen, um ein zielorientiertes und kontrolliertes Zusammenspiel von Experten unterschiedlicher Teilaufgaben und Wissensgebiete zu erreichen, garantiert Ihnen eine optimale medizinische Nach- und Vorsorge. Sie werden auch nach der Rehabilitation nicht allein gelassen.

Ihr Weg zur ambulanten Rehabilitation – Sie haben das Wahlrecht! Wir helfen!

Unter bestimmten Bedingungen können Sie nach einem Krankenhausaufenthalt (Anschlussrehabilitation) oder bei chronischer Erkrankungen (Heilverfahren) eine Rehabilitation in Anspruch nehmen.

Sie haben das Wahlrecht (SGB V §) und können die wissenschaftlich belegten Vorteile der ambulanten Rehabilitation nutzen. Rehabilitationsleistungen müssen in jeden Fall beantragt werden.

Antragsformulare und die nötigen Informationen erhalten Sie bei der Renten-versicherung, bei den gesetzlichen Krankenkassen und Versicherungsämtern. Alle genannten Stellen, Ihr Hausarzt, der Krankenhaussozialdienst oder wir sind Ihnen gerne bei der Antragstellung behilflich.

Folgende Anträge können Sie hier direkt herunterladen

G0100 - Rehaantrag

G0110 - Anlage zum Rehaantrag

G0115 - Selbsteinschätzungsbogen

G0120 - AUD Beleg - Anlage

Das ZaR arbeitet mit der Deutschen Rentenversicherung, den Gesetzlichen Krankenkassen, der Bundesknappschaft sowie den Berufsgenossenschaften und den privaten Versicherungen als Kostenträger zusammen.

Eine Bedingung für die Durchführung einer ambulanten Rehabilitation ist, dass Sie uns in einer bestimmten Zeit von Ihrem Wohnort aus erreichen können. Sie sollten nicht weiter als eine Fahrstrecke von etwa 45 Minuten entfernt wohnen. Das ZaR verfügt über einen kostenpflichtigen Fahrdienst, der nach ärztlicher Rücksprache genutzt werden kann. Die Kostenübernahme ist abhängig von dem Kostenträger der Maßnahme.