Nachsorge im ZaR - Den Rehabilitationserfolg langfristig sichern

Ab 2019 vereinheitlicht die Deutsche Rentenversicherung ihre Leistungen zur Nachsorge. Versicherte der DRV Bund, DRV Westfalen und der Knappschaft-Bahn-See haben im Anschluss an eine Rehabilitation oder an eine erweiterte Anschlussheilbehandlung Anspruch auf dieselben bedarfsgerechten Nachsorgeangebote. Das Ziel aller Angebote ist die nachhaltige Sicherung des Therapieerfolges und somit der Arbeitsfähigkeit.

Ablauf:

Die Einleitung der Nachsorgeleistungen erfolgt durch die Verordnung des Arztes der Reha-Einrichtung. Sobald Ihnen dieser eine schriftliche Nachsorgeempfehlung ausgestellt hat, vereinbaren Sie noch in der Reha Ihren ersten Nachsorge-Termin.

Senden Sie uns anschließend über das Kontaktformular Ihre Nachsorgeempfehlung elektronisch (als Scan oder Foto) zu und teilen uns mit, welche Gruppenzeiten für Sie infrage kommen. Wir senden Ihnen schnellstmöglich Ihre Gruppentermine sowie weitere Informationen zum Ablauf Ihrer Rehanachsorge im ZaR zu. 

Da die Leistungen zeitlich nicht verlängert werden können, empfehlen wir Ihnen, sich umgehend nach Erhalt der Nachsorgeempfehlung um einen freien Gruppenplatz zu bemühen.

Eine Zuzahlung ist von Ihnen nicht zu leisten. Reisekosten werden von Ihrem Rentenversicherungsträger in Form eines Fahrkostenzuschusses in Höhe von 5,00 Euro pro Therapietag erbracht.

Für Rückfragen steht Ihnen gerne das Team der Nachsorgeabteilung zur Verfügung. Wir freuen uns darauf, Sie bei der Aufrechterhaltung Ihrer Erfolge aus der Rehabilitationsmaßnahme unterstützen zu können.

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