Ihr Weg zur ambulanten Neuropsychologie

Die Behandlung wird nach Feststellung der Indikation von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. Dazu sind zwei Schritte notwendig:

1. Ein Facharzt für Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurochirurgie bescheinigt eine erworbene Hirnschädigung oder Hirnerkrankung (hirnorganische Störung). Der Erkrankungsbeginn darf nicht länger als fünf Jahre zurück liegen. Sollten Sie an einer chronischen Hirnerkrankung (z.B. MS) leiden, darf das Auftreten der akuten neuropsychologischen Symptomatik („Verschlimmerung“) nicht länger als fünf Jahre zurück liegen, auch wenn die Diagnose bereits früher gestellt worden ist.

Die Bescheinigung sollte die neurologische Diagnose und das Datum des Erkrankungsbeginns enthalten. Sollten diese Informationen bereits in anderen Dokumenten enthalten sein (z.B. Arztbrief aus der Rehaklinik), reicht das Dokument in der Regel als Bescheinigung aus.

Es ist keine Überweisung notwendig. Vereinbaren Sie einen Termin in meiner Praxis.2. Im Rahmen der neuropsychologischen Untersuchung (bis zu fünf probatorische Sitzungen) werden krankheitswerte Störungen erfasst und eine positive Behandlungsprognose gestellt.

Wenn eine neuropsychologische Therapie angezeigt ist, wird mit Ihnen der Behandlungsplan, der die vorgesehenen therapeutischen Maßnahmen sowie den Behandlungsumfang und die Therapiefrequenz beinhaltet, besprochen und mit Ihnen abgestimmt. In der Regel ist eine Therapiefrequenz von zwei Mal wöchentlich sinnvoll, es können je nach Beschwerdelage bis zu 60 Behandlungseinheiten durchgeführt werden.