Fallkonferenzen

Nach den Richtlinien des Eckpunktepapiers der gesetzlichen Unfallversicherungsträger führt das ZaR Münster zur Unterstützung der Heilverfahrenssteuerung Fallbesprechungen unter Einbeziehung des Patienten, des betreuenden Rehamanagers sowie ärztlicher und therapeutischer Vertretung durch.