ABMR - Arbeitsplatzbezogene Muskuloskeletale Rehabilitation

Die berufsspezifischen Aspekte innerhalb der medizinischen Rehabilitation von Arbeitsunfällen treten im Heilverfahren der Unfallversicherungsträger immer mehr in den Vordergrund. Im Zuge dessen bietet das ZaR Münster, eine von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) konzeptionierte Rehabilitationsform an.

Was ist ABMR?

Die Arbeitsplatzbezogene muskuloskeletale Rehabilitation ist eine Therapieform, die sich speziell an den Gegebenheiten des Arbeitsplatzes bzw. am beruflichen Tätigkeitsprofil des Patienten orientiert. Durch die Integrierung der konkret benötigten arbeitsrelevanten Funktionsabläufe in die Therapie werden die Patienten gemäß ihres Arbeitsplatzanforderungsprofils an die berufsspezifischen Zwangshaltungen und Gewichtsbelastungen herangeführt. Die ABMR stellt somit eine Schnittstelle zwischen medizinischer und beruflicher Rehabilitation dar.

Voraussetzungen

Voraussetzungen für eine ABMR sind Grundbelastungsfähigkeit und Übungsstabilität der verletzten Strukturen, die eine mindestens 3 Std./tgl. arbeitsplatzbezogene Therapie zulässt. Ebenfalls voraussetzend ist eine positive Rehabilitationsprognose hinsichtlich des Erreichens der vollschichtigen Arbeitsfähigkeit innerhalb der nächsten 4 Wochen bei fachgerechter abgeschlossener Hilfsmittelversorgung. Deshalb geht dieser Maßnahme in der Regel eine berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung (BGSW) oder eine erweiterte ambulante Physiotherapie (EAP) voraus.