VGR Münster e.V. | Ihr Weg zum RehaSport

1. Schritt: Ärztliche Verordnung

Rehabilitationssport wird von einem Arzt verordnet (Kostenräger ist dann Ihre Krankenkasse) oder er wird als anschließende Therapie an eine Rehabilitationsmaßnahme eingesetzt (Kostenträger ist dann die Rentenversicherung/ ARGE).

In der Regel wird Ihre Verordnung bei orthopädischen Diagnosen 50 Einheiten in 18 Monaten umfassen (bei Verordnungen über die Rentenversicherung sind es in der Regel 6 Monate).

Hinweis: Wir bieten ein umfangreiches orthopädisches Gruppenangebot an, wir führen allerdings keinen neurologischen und keinen kardiologischen RehaSport durch.

2. Schritt: Verordnung zur Krankenkasse

Reichen Sie die Verordnung bei Ihrer Krankenkasse zur Genehmigung ein. Tragen Sie am Besten vorher in die dafür vorgesehene Zeile (Verein, Träger) unseren Verein ein (VGR Münster e.V., Grevener Straße 182, 48159 Münster). Unterschreiben Sie die Verordnung vor dem Abschicken selbst im Feld "Unterschrift des Versicherten" oder legen Sie Ihre Verordnung persönlich in einer Zweigstelle Ihrer Krankenkasse vor zur Unterschrift vor. Sollten Sie vom Sachbearbeiter gefragt werden, ab wann ein Start möglich ist, geben Sie bitte an, dass momentan keine Wartezeiten bestehen und die Verordnung direkt genehmigt werden kann.

3. Schritt: Kontaktaufnahme und Gruppenauswahl

Sobald Ihnen die genehmigte Verordnung vorliegt, sehen Sie sich bitte unser Gruppenprogramm an und senden Sie uns dann eine Email mit 3-5 für Sie zeitlich und inhaltlich passenden Gruppen zu. Wir prüfen dann die Kapazitäten in diesen Gruppen und antworten Ihnen auf Ihre E-Mail mit Informationen zum weiteren Vorgehen. Den Gruppenplan finden Sie unten rechts im Bereich "Downloads" auf folgender Unterseite: www.vgr-ms.de