Indikationen Psychosomatik

Eine psychosomatische Rehabilitation ist vor allem unter folgenden Aspekten indiziert:

  • Ein gesundheitsförderliches häusliches/familiäres Umfeld kann hergestellt oder, wenn vorhanden, genutzt werden, um das Rehabilitationsziel zu erreichen.
  • Angehörige/Bezugspersonen können aktiv in den Reha-Prozess einbezogen werden.
  • Nicht delegierbare häusliche oder familiäre Pflichten können wahrgenommen werden.
  • Das Verbleiben im häuslichen Umfeld ermöglicht eine realistische Auseinandersetzung mit Alltagsanforderungen (z.B. Konfliktlösung).
  • Laufende Hilfsangebote (z.B. Teilnahme an Selbsthilfegruppen) werden fortgeführt, Nachsorgeaktivitäten können gezielt initiiert werden.
  • Gleichzeitige Belastungserprobung im häuslichen Bereich und/oder am Arbeitsplatz (Kontakte zum Betrieb, Betriebsärzten, betrieblichen Sozialdiensten) können eingeleitet und durchgeführt werden.
  • Spezielle Einbindung von behandelnden Ärzten und Psychologen in die Rehabilitationskette ist möglich.

Mit dem Ziel der medizinischen Rehabilitation, den Auswirkungen einer Krankheit auf die Erwerbsfähigkeit entgegenzuwirken oder sie zu überwinden und dadurch Beeinträchtigungen der Erwerbsfähigkeit oder vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben zu verhindern werden insbesondere folgende Erkrankungen behandelt:

  • Angst- und Panikstörungen
  • Depressive Krankheitsbilder
  • Körperliche sowie seelische Beschwerden durch Belastungen oder Konfliktsituationen
  • Psychische Probleme als Folge schwerer körperlicher Erkrankungen, z.B. Unfälle mit Folgen eines Schädelhirntraumas, Zustand nach Krebserkrankungen und schweren Operationen
  • Schmerzen und andere körperliche Beschwerden, die organmedizinisch nicht erklärbar sind

Kontraindikationen

  • Akute Sucht
  • Bekannter Drogenmissbrauch
  • Akute Suizidalität
  • Akute Wahnerkrankungen
  • Schwere Persönlichkeitsstörungen